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„I ♥“-Logo bleibt ohne Markenschutz: EuG bestätigt Ablehnung der Positionsmarke

Sachverhalt:
Die sprd.net AG wollte eine sogenannte Positionsmarke schützen lassen – ein „I“ mit rotem Herz auf der linken Brustseite eines Kleidungsstücks (z. B. T-Shirts). Das EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum) und dessen Beschwerdekammer lehnten die Eintragung ab. Die sprd.net AG klagte dagegen beim Europäischen Gericht (EuG), – ohne Erfolg.

Was war streitig?
Die Klägerin argumentierte, das Zeichen sei originell und werde durch die Position auf dem Kleidungsstück als Marke wahrgenommen. Zudem sei die linke Brustseite oder ein Nackenetiketten in der Bekleidungsbranche eine übliche Stelle für Herkunftshinweise. Das Gericht sah das anders: Die Kombination „I ♥“ werde vom Verbraucher sofort als banale Werbebotschaft („Ich liebe …“) verstanden – nicht aber als Hinweis auf die Herkunft der Kleidung.

Entscheidung des Gerichts:
Das EuG bestätigte die Entscheidung des EUIPO (Urteil v. 09.07.2025, Az.: T 3045/24): Der Marke fehlt die nötige Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 lit. b UMV). Ein bekanntes, vielfach genutztes Zeichen werde nicht dadurch schutzfähig, dass es an einer typischen Stelle angebracht sei. Auch die Anmeldung als Positionsmarke ändere daran nichts. Die Klage wurde abgewiesen.

Fazit:
Die Kennzeichnung mit „I ♥“ bleibt gemeinfrei – selbst als Positionsmarke. Für einen Schutz als Marke reicht es nicht, dass ein Zeichen „nett aussieht“ oder „oft gesehen wird“. Entscheidend ist, ob es als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.

Praxis-Hinweis:
Wer modische oder dekorative Elemente markenrechtlich schützen will, sollte prüfen, ob das Zeichen originell genug ist und ob die Gestaltung über reine Werbung oder Dekor hinausgeht. Bei Positionsmarken sind außerdem die branchenüblichen Anbringungsorte allein kein Garant für Markenschutz. Beratung vor der Anmeldung spart spätere Enttäuschung – und Kosten.


Wir danken Herrn Rechtsanwalt Michael De Zorti herzlich für seinen informativen Beitrag. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Anliegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes haben, können Sie sich jederzeit an Herrn De Zorti wenden. Er steht Ihnen mit seiner Expertise zur Verfügung und berät Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

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Blog der NOWAK Werbeagentur aus Pfaffenhofen

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