Barrierefreiheit im Online-Shop

Warum Händler jetzt handeln müssen – Pflichten, Vorteile und Umsetzungstipps
Die digitale Inklusion gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im E-Commerce und bei Online-Dienstleistungen. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind Betreiber von Online-Shops und Websites, die Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, ihre Plattformen barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Anforderungen, die praktische Umsetzung und die Vorteile einer barrierefreien Website.
Rechtliche Grundlagen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Für Website-Betreiber bedeutet dies, dass ihre Internetpräsenzen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Für welche Websites gilt das BFSG?
Die Barrierefreiheitsanforderungen betreffen nicht nur Online-Shops, sondern auch Websites von Dienstleistern, sofern dort eine direkte Interaktion mit Verbrauchern stattfindet. Dazu gehören beispielsweise:
- Online-Shops (Produkte oder Dienstleistungen werden angeboten)
- Terminbuchungs- und Anfrageformulare
- Online-Banking-Portale
- Ticketbuchungen oder Reiseportale
- Online-Kundensupport und Chat-Systeme
Nicht betroffen sind private Websites und rein geschäftliche (B2B) Angebote, sofern diese sich ausschließlich an Unternehmen richten. Es muss jedoch deutlich gemacht werden, dass kein Angebot an Verbraucher besteht (gemäß § 2 Nr. 16 BFSG und § 13 BGB).
Eine wichtige Ausnahme:
Von der Regelung ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Anforderungen an eine barrierefreie Website
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, sollten Betreiber folgende Aspekte beachten:
- Perceivable (Wahrnehmbar): Inhalte wie Texte, Bilder und Videos müssen klar strukturiert und wahrnehmbar sein.
- Operable (Bedienbar): Navigation und interaktive Elemente müssen ohne Maus und mit assistiven Technologien bedienbar sein.
- Understandable (Verständlich): Klare Sprache und intuitive Bedienung sind essenziell.
- Robust (Technisch kompatibel): Inhalte müssen von assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) lesbar sein.
Praktische Umsetzung der Barrierefreiheit
Die Umsetzung erfordert eine gezielte Planung. Folgende Schritte helfen dabei:
- Analyse des aktuellen Zustands: Nutzen Sie Tools wie den BFSG-Check (https://bfsg-gesetz.de/check/), um herauszufinden, ob Ihre Website betroffen ist.
- Schulung des Teams: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema.
- Anpassung des Designs: Klare Strukturen, hohe Kontraste und gut lesbare Schriftarten nutzen.
- Technische Umsetzung:
- Formulare müssen per Tastatur bedienbar sein
- Alternative Texte für Bilder hinzufügen
- Videos mit Untertiteln versehen
- Regelmäßige Tests: Automatisierte und manuelle Tests mit betroffenen Nutzern durchführen.
- Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung: Sie müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website bereitstellen.
Vorteile einer barrierefreien Website
Neben der gesetzlichen Pflicht bringt eine barrierefreie Gestaltung zahlreiche Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Mehr Menschen können Ihre Website nutzen.
- Bessere Nutzererfahrung: Klare Strukturen kommen allen Besuchern zugute.
- SEO-Vorteile: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Seiten besser.
- Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern und Abmahnungen.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung des BFSG
Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, muss mit folgenden Folgen rechnen:
- Bußgelder: Bis zu 100.000 Euro Strafe möglich.
- Abmahnungen: Wettbewerber können Verstöße abmahnen.
- Reputationsverlust: Unternehmen ohne barrierefreie Websites riskieren Image-Schäden.
Handlungsempfehlungen für Website-Betreiber
- Frühzeitig starten: Analyse und Optimierung jetzt beginnen.
- Experten einbinden: Die NOWAK Werbeagentur ist Ihr professioneller Partner für die Umsetzung.
- Benutzerfreundliche Navigation entwickeln: Klare und intuitive Menüs sind essenziell.
- Technische Standards beachten: Umsetzung gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- Tests durchführen: Kontinuierliche Prüfung der Barrierefreiheit.
- Feedback einholen: Nutzer mit Behinderungen in Tests einbeziehen.
Zukunft der Barrierefreiheit im E-Commerce und Online-Dienstleistungen
Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit wird weiter zunehmen. Verbraucher erwarten zunehmend zugängliche Online-Angebote. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil.
KI-basierte Lösungen wie automatisierte Bildbeschreibungen und personalisierbare Nutzeroberflächen werden zukünftig die digitale Inklusion weiter verbessern.
Ein barrierefreier Online-Shop oder eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche und ethische Chance. Wer frühzeitig handelt, kann rechtliche Risiken minimieren, seine Zielgruppe erweitern und sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen positionieren.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, um Ihre Website zukunftssicher zu gestalten und digitale Inklusion zu fördern.
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