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KMU-Fonds 2025 – Reform EU-DesignR

Im Jahr 2025 stehen auf EU-Ebene bedeutende Initiativen an – die Weiterführung des KMU-Fonds und die Reform des Designrechts – deren Kernaspekte im Folgenden kurz zusammengefasst werden.

Reform des Designrechts der EU

Am 8. Dezember 2024 traten die überarbeitete Unionsgeschmacksmusterverordnung (EU 2024/2822) und die neue Design-Richtlinie (EU 2024/2823) in Kraft. Die Änderungen werden in mehreren Phasen eingeführt. Die Verordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht gilt bereits teilweise ab 01. Mai 2025, in vollem Umfang ab 01. Juli 2026. Die Änderungen der Richtlinie sind von den Mitgliedstaaten bis 09. Dezember 2027 in nationales Recht umzusetzen.

Unverständlich bleibt, dass in der deutschen Sprachfassung der Verordnung weiterhin „Geschmacksmuster“ steht – obwohl „Unionsdesign“ vorgesehen war. Im Gegensatz dazu verwenden die Richtlinie und das nationale DesignG, das 2014 bereits auf „Design“ umgestellt wurde, konsequent diesen Begriff.

Die Reform zielt im Wesentlichen darauf ab, den Schutz gewerblicher Designs zu verbessern und den digitalen Fortschritt zu berücksichtigen. Künftig umfasst die Design-Definition auch bewegte, animierte oder veränderliche Elemente, und Erzeugnisse müssen nicht mehr physisch vorliegen. Ein Beispielkatalog erläutert etwa Anordnungen von Objekten zur Raumgestaltung. Zudem kann die Inhaberschaft eines Designs künftig, ähnlich dem ® bei Marken, durch ein „D im Kreis“ kenntlich gemacht werden.

Ergänzt werden die verbotenen Handlungen: Neben bisherigen Regelungen ist nun auch das Erstellen, Herunterladen, Kopieren sowie Teilen von CAD-Dateien oder Software, die den 3D-Druck von Produkten mit geschütztem Design ermöglichen, als Rechtsverletzung definiert.

Die neue Richtlinie führt zudem verbindliche Reparaturklauseln ein – im Einklang mit dem nationalen DesignG und den Anpassungen in der Unionsverordnung. Zwei erweiterte Schrankenregelungen erlauben künftig Handlungen zur Identifikation eines Produkts als Design des Inhabers sowie zur Kommentierung, Kritik oder Parodie, was insbesondere in der Werbung Erleichterungen bringen kann.

Außerdem werden die Gebühren für Unionsgeschmacksmuster angepasst: Die Verlängerungsgebühren je Design steigen (150 €, 250 €, 400 € und 700 € für die erste bis vierte Verlängerung). Da das EUIPO das Antragsdatum als Stichtag heranzieht, kann es sich u.U. lohnen, eine frühzeitige Verlängerung vorzunehmen, um noch von den alten Gebühren zu profitieren.

Neuauflage des KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ in 2025

Der KMU-Fonds unterstützt kleine und mittlere Unternehmen innerhalb der EU finanziell dabei, ihre Rechte am geistigen Eigentum zu schützen. Die Förderung erfolgt über verschiedene Gutscheine, mit denen Sie Erstattungen für diverse Maßnahmen im Bereich des geistigen Eigentums beantragen können – etwa für die Anmeldung von Marken, Designs, Patenten oder Pflanzensorten sowie für IP-Scan-Dienstleistungen. Je nach Land oder Region können Sie bis zu 75 % der Kosten für Anmeldungen und bis zu 90 % für eine Vorabdiagnose (IP-Scan) einsparen.

Im Jahr 2025 stehen allerdings nur Gutscheine für IP-Scan sowie für Marken- und Designanmeldungen zur Verfügung, da das Budget für Patente und Sortenschutz bereits erschöpft ist.

Der Fonds läuft vom 03. Februar 2025 bis zum 05. Dezember 2025. Die Beantragung der Finanzhilfe erfolgt über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, bis alle Mittel aufgebraucht sind. Für die Anmeldung einer Marke oder eines Designs wird ein Höchstbetrag von 700 EUR erstattet.

Weitere Informationen finden Sie zu beiden Themen auf der Webseite des EUIPO – selbstverständlich steht Ihnen auch ein von Ihnen gewählter Anwalt beratend zur Seite.


Wir danken Herrn Rechtsanwalt Michael De Zorti herzlich für seinen informativen Beitrag. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Anliegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes haben, können Sie sich jederzeit an Herrn De Zorti wenden. Er steht Ihnen mit seiner Expertise zur Verfügung und berät Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

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Blog der NOWAK Werbeagentur aus Pfaffenhofen

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Haftungsauschluss: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Dieser Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

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