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Impressums-Pflicht 2025: Diese Angaben dürfen nicht fehlen

Ein unvollständiges Impressum kann schnell zur Abmahnfalle werden. Besonders seit Mai 2024 hat sich rechtlich einiges geändert. Wer als Unternehmer eine Website oder Social-Media-Präsenz betreibt, sollte jetzt handeln, um teure Fehler zu vermeiden. Wir zeigen, welche Pflichtangaben 2025 wirklich ins Impressumspflicht gehören und was dabei zu beachten ist.

Für Unternehmer ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zum Impressum genau zu kennen und umzusetzen. Ein vollständiges Impressum stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen, sondern schützt Sie auch vor rechtlichen Konsequenzen. Es ist ratsam, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Ein aktuelles und korrektes Impressum sollte nicht nur rechtlich abgesichert sein, sondern auch die Transparenz fördern, die in der heutigen Geschäftswelt so wichtig ist.

1. DDG statt TMG: Ein Gesetz mit neuem Namen

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zielt darauf ab, die Digitalisierung der Dienste in Deutschland voranzutreiben. Es vereinfacht die Anforderungen an Online-Dienste und sorgt dafür, dass Verbraucher besser geschützt werden. Unternehmen sollten sich mit den neuen Regelungen vertrautmachen, um sicherzustellen, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen. Beispielsweise müssen alle Pflichtangaben klar und deutlich auf der Webseite dargestellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Einhaltung der Impressumspflicht ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Seriosität. Unternehmer, die diese Verpflichtungen ernst nehmen, signalisieren ihren Kunden, dass sie transparent und vertrauenswürdig sind. Darüber hinaus kann ein vollständiges Impressum auch dazu beitragen, sich von Mitbewerbern abzuheben, die möglicherweise nicht alle erforderlichen Informationen bereitstellen.

Bisher wurde das Impressum auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Doch seit Mai 2024 ersetzt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das TMG. Inhaltlich hat sich zwar nichts verändert, aber die Nennung von § 5 TMG im Impressum ist nun veraltet und sollte dringend in § 5 DDG geändert werden.

In der heutigen digitalen Welt ist die Angabe der richtigen Identifikationsnummer essenziell. Unternehmen sollten sich über die Unterschiede zwischen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Wirtschaftsidentifikationsnummer informieren, um die passende Nummer für ihr Impressum zu wählen. Eine falsche Angabe könnte zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung oder zu Problemen mit den Steuerbehörden führen. Zudem ist es ratsam, die Nummern regelmäßig zu überprüfen, da sich gesetzliche Vorgaben ändern können.

Die Einführung der W-IdNr. könnte insbesondere für Kleinstunternehmen von Vorteil sein, da sie administrative Prozesse vereinfachen kann. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Modalitäten und den Erhalt dieser neuen Identifikationsnummer zu informieren. Unternehmer sollten darauf achten, dass sie rechtzeitig Informationen darüber erhalten, um mögliche Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.

Die Impressumspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Anforderungen für Webseitenbetreiber und sollte nicht vernachlässigt werden.

Ein rechtssicheres Impressum trägt dazu bei, das Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Problemen zu minimieren. Unternehmer sollten ihre Impressumsangaben regelmäßig aktualisieren, insbesondere bei Änderungen in der Unternehmensstruktur oder den rechtlichen Anforderungen. Ein sorgfältig gepflegtes Impressum ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern kann auch als Marketinginstrument dienen, um Vertrauen bei den Kunden zu schaffen.

2. Wirtschaftsidentifikationsnummer oder Umsatzsteuer-ID?

Unternehmen müssen im Impressum entweder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) angeben. Falls beide vorhanden sind, kann frei gewählt werden. Wer nur eine dieser Nummern besitzt, muss die vorhandene angeben.

Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen automatisch eine W-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese dient langfristig der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und könnte die USt-IdNr. in Zukunft ablösen.

3. Alle Pflichtangaben im Impressum auf einen Blick

Die Angabe der Aufsichtsbehörde ist besonders wichtig für Unternehmen, die regulierten Berufen angehören. Kunden sollten wissen, wo sie sich im Falle eines Problems oder einer Beschwerde hinwenden können. Eine klare Darstellung dieser Informationen im Impressum kann auch dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden zu stärken und mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Transparenz ist in der modernen Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. Die Angabe der Rechtsform und der Vertretungsberechtigten fördert das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Insbesondere bei juristischen Personen sollte darauf geachtet werden, dass die Informationen klar und verständlich sind. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Zusätzliche Angaben für regulierte Berufe sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit für Unternehmen, ihre Professionalität zu zeigen. Durch die Nennung von Kammerzugehörigkeiten und spezifischen Berufsordnungen können Kunden Vertrauen aufbauen und sicher sein, dass sie es mit einem kompetenten Anbieter zu tun haben. Dies kann insbesondere in sensiblen Branchen wie dem Gesundheitswesen von hoher Bedeutung sein.

Kapitalgesellschaften in Liquidation müssen im Impressum besonders hervorgehoben werden, um potenzielle Kunden und Geschäftspartner zu informieren. Diese Angabe ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern kann auch dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen der Stakeholder zu wahren. Unternehmer sollten daher sicherstellen, dass alle relevanten Informationen klar und transparent kommuniziert werden.

Die Verbraucherstreitbeilegung ist ein wichtiges Thema, das für viele Unternehmer von Bedeutung ist. Es zeigt, dass man bereit ist, konstruktiv mit Beschwerden umzugehen und Lösungen zu finden. Diese Informationen sollten klar im Impressum angegeben werden, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und um im Falle eines Konflikts rechtlich abgesichert zu sein.

Ein rechtssicheres Impressum sollte folgende Informationen enthalten:

Die Teilnahmepflicht an Schlichtungsverfahren ist ein weiterer wichtiger Punkt für Unternehmer. Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld über die zuständigen Stellen zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben im Impressum vorhanden sind. Diese Proaktivität kann helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden und die Kundenbindung zu stärken, da Verbraucher sehen, dass Unternehmen gewillt sind, auf ihre Anliegen einzugehen.

Name und Anschrift: Vor- und Nachname des Betriebsinhabers sowie vollständige Firmenanschrift. Bei einer GmbH oder anderen juristischen Personen sind der Firmenname und die Rechtsform anzugeben.

Die Notwendigkeit, Registereintragungen im Impressum anzugeben, ist für viele Unternehmen von Bedeutung. Es zeigt nicht nur die Seriosität eines Unternehmens, sondern erhöht auch die Transparenz gegenüber den Kunden. Unternehmer sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass sie verpflichtet sind, diese Informationen aktuell zu halten und gegebenenfalls zu ergänzen, wenn sich Änderungen ergeben.

Kontaktdaten: Eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer müssen vorhanden sein.

Abmahnungen sind eine ernsthafte Gefahr für Unternehmen und können hohe Kosten verursachen. Daher ist es wichtig, alle Angaben im Impressum regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie aktuell und korrekt sind. Unternehmer sollten sich auch darüber informieren, wie sie im Falle einer Abmahnung reagieren sollten, um rechtliche Probleme schnell zu lösen und ihre Reputation zu schützen.

Die regelmäßige Überprüfung des Impressums sollte Teil der unternehmerischen Routine sein. Unternehmer sollten nicht nur die rechtlichen Vorgaben im Blick haben, sondern auch überlegen, wie sie das Impressum nutzen können, um Kundenbindung und Vertrauen zu fördern. Ein ansprechendes und informatives Impressum kann einen positiven Einfluss auf die Wahrnehmung des Unternehmens haben und dazu beitragen, sich im Wettbewerb hervorzuheben.

ID-Nummer: Entweder USt-IdNr. oder W-IdNr.

Rechtsform: Bei juristischen Personen müssen auch Vertretungsberechtigte sowie Kapitalangaben (falls genannt) enthalten sein.

Wir freuen uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um mehr über die Impressumspflicht 2025 zu erfahren. Unser Team steht bereit, um Ihnen mit Fachwissen und individueller Beratung zur Seite zu stehen. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihr Unternehmen entwickeln.

Aufsichtsbehörde: Wenn für das Unternehmen eine behördliche Zulassung nötig ist (z. B. Schornsteinfeger), muss die zuständige Behörde genannt werden.

Registereintragungen: Falls das Unternehmen im Handelsregister oder anderen Registern geführt wird, sind das Register und die Registernummer anzugeben.

Reglementierte Berufe: Unternehmen aus Gesundheitsberufen wie Optiker oder Hörakustiker müssen zusätzliche Angaben zur Berufsordnung und Kammermitgliedschaft machen.

Liquidation: Kapitalgesellschaften in Abwicklung oder Liquidation müssen diesen Status im Impressum angeben.

4. Verbraucherstreitbeilegung: Ab Februar 2025 Pflicht

Seit 2016 gibt es ein außergerichtliches Verbraucherschlichtungsverfahren, das Streitfälle zwischen Unternehmen und Kunden schneller lösen soll. Ab dem 1. Februar 2025 müssen alle Handwerksbetriebe ihre Kunden im Impressum über die Möglichkeit zur Streitbeilegung informieren.

👉 Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt zusätzlich: Es muss angegeben werden, ob das Unternehmen bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Falls ja, ist die zuständige Schlichtungsstelle mit Anschrift und Website zu nennen.

👉 Für alle Betriebe gilt: Wenn ein Streit mit einem Verbraucher nicht intern gelöst werden kann, muss auf die zuständige Schlichtungsstelle hingewiesen werden.

📌 Wichtig: Die Teilnahme an der Schlichtung ist freiwillig, die Informationspflicht jedoch nicht!

5. Achtung Abmahnfalle!

Fehlende oder fehlerhafte Angaben im Impressum können als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet werden. Dies kann Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen nach sich ziehen. Besonders betroffen sind Online-Shops, die auch die EU-Streitschlichtungsplattform verlinken müssen.

💡 Tipp: Überprüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig, um auf der sicheren Seite zu sein!


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