Rubik-Würfel verliert erneut Markenschutz – EU-Gericht bestätigt Löschung

Sachverhalt:
Die Klägerin, Spin Master Toys UK Ltd, war Inhaberin einer farbigen 3D-Marke, die einen Rubik’s Cube (2×2-Version) mit verschiedenfarbigen Flächen zeigte. Die Marke war für „dreidimensionale Puzzles“ (Klasse 28) eingetragen. Der Wettbewerber Verdes Innovations SA beantragte die Löschung – mit dem Argument, die Marke bestehe ausschließlich aus einer funktionalen Produktform und sei daher nicht schutzfähig (§ 7 Abs. 1 lit. e (ii) UMV a.F.). Das EUIPO folgte dem und erklärte die Marke für nichtig. Dagegen klagte Spin Master vor dem EuG.
Entscheidung:
Das Gericht bestätigte mit Urteil vom 09.07.2025 (AZ.: T-1170/23) die Nichtigkeit. Die Marke stelle in ihrer wesentlichen Ausgestaltung – Würfelform, Gitterstruktur und farbige Abgrenzung der Einzelflächen – ausschließlich eine funktionale Gestaltung dar. Die Farben dienten nicht der Dekoration, sondern dem spieltechnischen Zweck, die Flächen eindeutig unterscheidbar zu machen. Auch die konkrete Farbwahl sei austauschbar und daher nicht schutzbegründend. Das Gericht stellte klar: Selbst farbige 3D-Marken können unter das Schutzhindernis des § 7 Abs. 1 lit. e (ii) UMV fallen, wenn die farbliche Gestaltung funktional ist.
Fazit:
Der Rubik’s Cube bleibt nicht als Marke geschützt. Maßgeblich war, dass sämtliche prägenden Gestaltungselemente funktional begründet sind – eine ästhetische oder originäre kreative Leistung erkannte das Gericht nicht.
Praxis-Hinweis:
Unternehmen sollten bei der Anmeldung dreidimensionaler Marken sorgfältig prüfen, ob zentrale Gestaltungsmerkmale rein funktional sind. Auch scheinbar dekorative Elemente (z. B. Farben) können als funktional gewertet werden, wenn sie zur technischen Funktionsweise beitragen. Für designorientierte Produkte bietet sich stattdessen ergänzender Schutz über Designrecht oder Gebrauchsmuster an.
Wir danken Herrn Rechtsanwalt Michael De Zorti herzlich für seinen informativen Beitrag. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Anliegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes haben, können Sie sich jederzeit an Herrn De Zorti wenden. Er steht Ihnen mit seiner Expertise zur Verfügung und berät Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

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