Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“
Mit Urteil vom 27. Juni 2024 – Az. I ZR 98/23 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erklärt wird, welche konkrete Bedeutung diesem...


