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Amazon-Beschwerde wegen angeblicher Markenfälschung kann teuer werden

OLG Nürnberg

Das Markenbeschwerde bei Amazon ist für Rechteinhaber in der Praxis ein schnelles Mittel gegen vermeintliche Rechtsverletzungen. Für betroffene Händler kann sie aber ebenso schnell zur unmittelbaren Sperrung wichtiger Angebote und zu erheblichen Umsatzausfällen führen. 

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit Urteil vom 08.07.2025 (Az. 3 U 136/25) entschieden, dass eine unberechtigte Markenbeschwerde über das Amazon-Beschwerdeverfahren eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung darstellen kann. Folge: Der Beschwerdeführer kann dem betroffenen Händler zum Schadensersatz und zur Erstattung von Anwaltskosten verpflichtet sein. 

Sachverhalt 

Der Kläger verkaufte über Amazon Spielwaren. Die Beklagte, ebenfalls Spielwarenhändlerin auf Amazon und Lizenznehmerin einer Marke, meldete bei Amazon, der Kläger verkaufe unter bestimmten ASINs angebliche Fälschungen ihrer Produkte. Amazon sperrte daraufhin die Angebote des Klägers. Tatsächlich handelte es sich jedoch nicht um Fälschungen, sondern um Originalprodukte eines anderen Herstellers bzw. Markeninhabers. Der Kläger mahnte die Beklagte anwaltlich ab und verlangte unter anderem Ersatz der Abmahnkosten sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht.  

Entscheidung 

Das OLG Nürnberg gab dem Kläger Recht. Die Amazon-Beschwerde sei aus objektiver Sicht als ernsthaftes Verlangen zu verstehen gewesen, den Vertrieb der Produkte sofort einzustellen. Dass Amazon die Angebote im Wege von „notice and take down“ unmittelbar sperrte, bestätige dies. Da der Vorwurf der Produktfälschung falsch war, lag eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vor. Diese greife rechtswidrig und schuldhaft in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers ein, §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB.  

Wichtig ist außerdem: Für das anwaltliche Anspruchsschreiben des betroffenen Händlers gelten nicht automatisch die strengen formalen Anforderungen des § 13 Abs. 2, Abs. 3 UWG an wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Maßgeblich war hier, dass der Kläger deliktische Ansprüche wegen der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung geltend machte. Die dafür erforderlichen Rechtsverfolgungskosten waren ersatzfähig. 

Fazit 

Wer über Amazon oder andere Plattformen Schutzrechtsverletzungen meldet, muss vorher sorgfältig prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich trägt. Eine falsche Meldung kann nicht nur zur Rücknahmeverpflichtung führen, sondern auch Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche auslösen. 

Praxis-Hinweis 

Für Markeninhaber und Lizenznehmer gilt: Plattformbeschwerden sind ein scharfes Instrument und rechtlich keine „risikolose“ Meldung. Insbesondere der Vorwurf einer Produktfälschung sollte nur erhoben werden, wenn er belastbar belegt werden kann. Für betroffene Händler ist die Entscheidung erfreulich: Wird ein Amazon-Angebot aufgrund einer unberechtigten Schutzrechtsbeschwerde gesperrt, kommen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung anwaltlicher Kosten in Betracht. 


Wir danken Herrn Rechtsanwalt Michael De Zorti herzlich für seinen informativen Beitrag. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Anliegen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes haben, können Sie sich jederzeit an Herrn De Zorti wenden. Er steht Ihnen mit seiner Expertise zur Verfügung und berät Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

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